Politik
PRÄMISSE
Naturalcorundum glaubt an soziale Verantwortung, Integrität und Transparenz als grundlegende Parameter für die Qualität seiner Edelsteine und seiner Arbeit.
Wir glauben, dass wir nur durch ein nachhaltiges Unternehmen ein gesundes und dauerhaftes Arbeitsumfeld schaffen können, das auf Verantwortung und Ethik basiert. Diese Grundsätze müssen in allen Beziehungen beachtet werden, die Mitarbeiter mit Kunden, Lieferanten, Kollegen und Dritten im Allgemeinen aufbauen. Diese müssen auf der Grundlage äußerster Korrektheit, unter vollständiger Wahrung der Rechte anderer, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Grundsätzen der Zugehörigkeit zum Unternehmen durchgeführt werden.
VERPFLICHTUNGEN
PFLICHTEN DER MITARBEITER
Das Unternehmen hält die in allen Ländern, in denen es tätig ist, geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Gesetze und Vorschriften einzuhalten und die im Ethikkodex enthaltenen Regeln zu kennen.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet:
− Verhalten zu unterlassen, das im Widerspruch zu den im Kodex enthaltenen ethischen Standards steht;
− jede an ihn gerichtete Aufforderung zur Verletzung ethischer Standards melden;
− Mitarbeit bei unternehmensinternen Untersuchungen zu Fragen, die ethischen Standards unterliegen.
PFLICHTEN FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE
Jeder Funktionsmanager ist verpflichtet:
− Seien Sie mit Ihrem ethischen Verhalten ein Vorbild für Ihre Mitarbeiter;
− Weisen Sie die Mitarbeiter an, den Kodex einzuhalten, und fordern Sie sie auf, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit Verstößen gegen ethische Standards anzusprechen;
− Fordern Sie die Mitarbeiter auf, eventuelle Mängel des Ethikkodex zu melden, und begrüßen Sie alle konstruktiven Beiträge, die die Mitarbeiter selbst leisten möchten, um den Inhalt zu verbessern. Der Ethikkodex muss tatsächlich ein dynamisches Instrument sein, das sich ständig weiterentwickelt und daher immer vervollkommnet werden kann;
PFLICHTEN DRITTER
Die Einhaltung der im Kodex enthaltenen Grundsätze ist bei der Ausübung der eigenen Tätigkeit bzw. bei der Abwicklung vereinbarter Verträge erforderlich.
EMPFÄNGER
Der folgende Kodex richtet sich an Stakeholder, einschließlich aller italienischen oder ausländischen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit berechtigten Interessen am Unternehmen in irgendeiner Funktion: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Institutionen, die Finanzwelt und die öffentliche Verwaltung. .
GRUNDSÄTZE UND BESTIMMUNGEN
MENSCHENRECHTE
Naturalcorundum befolgt die von der OECD und der UN vorgegebenen Grundsätze der Menschenrechte und verpflichtet sich, jegliche Übertretung zu verurteilen.
Es setzt sich für die Wahrung der Grundrechte jedes Einzelnen ein und fördert Inklusion und Gleichberechtigung in den Organisationen, denen es angehört, sowie in der gesamten Lieferkette.
Naturalcorundum verpflichtet sich, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die derzeit geltenden Rechtsvorschriften zu respektieren.
Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, in keinem Fall und in keiner Form Kinder- oder Zwangsarbeit zu übernehmen.
GLEICHWERTIGKEIT
Naturalcorundum behandelt Mitarbeiter in allen Funktionen nach den Grundsätzen der Gleichheit, des Respekts und der Würde gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bekämpft und lehnt jede Form direkter und indirekter Diskriminierung physischer, sexueller, rassischer, religiöser oder psychischer Natur ab .
Naturalcorundum verlangt eine faire Ausübung der Führungskompetenz und verbietet jegliches Verhalten, das in irgendeiner Weise die persönliche Würde und Professionalität des Mitarbeiters schädigen könnte.
Die Auswahl und Einstellung von Personal muss sich an Kriterien der Transparenz orientieren, bei der Bewertung der Anforderungen an Kompetenz und Professionalität, individuelle Leistungsfähigkeit und Potenzial.
Im Rahmen ihrer Personalauswahl-, Einstellungs- und Managementaktivitäten verpflichtet sie sich außerdem zur vollständigen Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zur Einwanderung und zur Situation von Ausländern, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen über das Verfahren zur befristeten oder unbefristeten Einstellung ausländischer Arbeitnehmer.
Naturalcorundum garantiert Vereinigungs- und Tarifverhandlungsfreiheit: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wird nicht diskriminiert und eine faire Behandlung ist gewährleistet.
Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, der Geschäftsleitung umgehend jeden Missbrauch zu melden, von dem sie glauben, dass er erlitten wurde oder von dem er Kenntnis erlangt hat.
Belästigung und Disziplinarverfahren
Naturalcorundum verbietet jede Form der Belästigung, sei es psychischer, physischer oder sexueller Art, gegenüber Mitarbeitern, Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden.
Einschließlich dieser Regel ist jede Form von Einschüchterung, Missbrauch oder Bedrohung, die ein Hindernis für die friedliche Erfüllung der eigenen Pflichten darstellt. Jegliche Form von Mobbing ist nach dem von der vorherrschenden italienischen Rechtsprechung entwickelten Konzept verboten.
Auch die bloße Aussicht auf Gehaltserhöhungen, sonstige Vorteile oder berufliche Weiterentwicklung als Vergütung für Tätigkeiten, die von den Gesetzen, dem Kodex und internen Regeln und Vorschriften abweichen, auch wenn diese auf die Kompetenz beschränkt sind, ist verboten. Jegliche Vergeltungsmaßnahme gegen diejenigen, die solche bedauerlichen Tatsachen ablehnen, beschweren oder melden, ist verboten. Alle Mitarbeiter können Beschwerden, Beschwerden oder Vorschläge gemäß den kommunizierten Verfahren an die Geschäftsleitung richten.
RECHTLICHE EINHALTUNG
Jede Tätigkeit, die im Namen und Auftrag von Naturalcorundum ausgeführt wird, muss in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen.
Jeder Empfänger verpflichtet sich, sich sorgfältig die erforderlichen Kenntnisse über die für die Ausübung seiner Aufgaben geltenden Gesetze und Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung anzueignen.
GESUNDHEIT & SICHERHEIT
Naturkorund garantiert Arbeitssicherheit. Sie verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften einzuhalten und die gebotene Sorgfalt anzuwenden, indem sie ein Risikomanagementsystem einführt, das das Auftreten von Unfällen verhindert.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird sowohl durch die konsequente Umsetzung der geltenden Gesetze als auch durch die aktive Förderung der Sicherheitskultur durch spezifische Schulungsprogramme gewährleistet. Die Schulung der Mitarbeiter ist ein zentraler Bestandteil des eingeführten Managementsystems.
FAIRER WETTBEWERB
Naturalcorundum führt seine Geschäftsangelegenheiten auf ethische und korrekte Weise für alle Beteiligten und achtet auf einen fairen Wettbewerb mit anderen Betreibern, indem es jegliches kollusive und missbräuchliche Verhalten zum Nachteil von Kunden und Kollegen unterlässt.
Die Empfänger dieses Kodex verpflichten sich, einen fairen Wettbewerb zu wahren und Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesen Grundsatz untergraben könnten.
DUE DILIGENCE IN DER LIEFERKETTE
Diese Richtlinie spiegelt das Engagement von Naturalcorundum zur Achtung der Menschenrechte und zur Nichttoleranz gegenüber Konfliktfinanzierung sowie zur Einhaltung aller Sanktionen, UN-Vorschriften und Gesetze wider.
Naturalcorundum ist zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Daher verpflichten wir uns, durch unabhängige Überprüfung durch Dritte nachzuweisen, dass wir:
A. die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit respektieren;
B. sich nicht an Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligen oder diese tolerieren;
C. die Transparenz staatlicher Zahlungen und rechtskonforme Sicherheitskräfte in der Rohstoffindustrie unterstützen;
D. illegale bewaffnete Gruppen weder direkt noch indirekt unterstützen;
E. das fünfstufige Rahmenwerk der OECD-Leitlinien CAHRA Edition 3 als Managementprozess für eine risikobasierte Due Diligence für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen.
Wir sind außerdem bestrebt, Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, indem wir eine strenge Richtlinie für die Beziehungen zu Lieferanten umsetzen und „Know Your Counterparty“-Verfahren anwenden, um die Identität der Gegenparteien zu überprüfen.
BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN
Naturalcorundum verpflichtet sich zur Umsetzung aller Formen der Sorgfaltspflicht bei Geschäftsbeziehungen in Hochrisikogebieten. Alle Verpflichtungen gegenüber Lieferanten erlöschen sofort, wenn diese Handlungen vornehmen, die im Widerspruch zu den zugrunde liegenden Regeln stehen.
Naturalcorundum verbietet insbesondere die direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, die Leistung von Zahlungen oder die Unterstützung oder Lieferung von Ausrüstung an nichtstaatliche bewaffnete Gruppen oder deren Verbündete, die illegal Bergbaustandorte, Transportwege, Edelsteinmarketingstellen und vorgelagerte Betreiber kontrollieren in der Lieferkette.
Naturalcorundum beabsichtigt, sich der Aufforderung zu Bestechungsgeldern, der Aufforderung, die Herkunft von Edelsteinen zu verbergen oder zu verschleiern, oder falschen Angaben zu Steuern, Zöllen, Zöllen und Lizenzgebühren, die an Regierungen für Bergbau, Handel, Handhabung, Transport und Export gezahlt werden, zu widersetzen.
Generell ist er dagegen:
Stattdessen behauptet er:
Rückverfolgbarkeit und Herkunft. Auf Anfrage müssen die Empfängerlieferanten in der Lage sein, den Ursprung der Produktkette wiederherzustellen und angemessene Dokumentationsberichte wie Zollbelege usw. vorzulegen.
KENNEN SIE IHRE GEGENPARTEI
Naturalcorundum beschließt, keine Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit nicht genannten Subjekten einzugehen und erlegt außerdem Verfahren zur Kenntnis Ihrer Gegenpartei auf, um dem Risiko einer indirekten Finanzierung terroristischer Gruppen oder eines Beitrags zur Geldwäsche vorzubeugen.
Naturalcorundum verpflichtet sich, jeden neuen Kunden oder Lieferanten zu identifizieren, zu registrieren und ihn mindestens 5 Jahre lang ab der letzten Geschäftsbeziehung zu verfolgen.
Gesetzesdekret vom 21. November 2007, Nr. 231 in der Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke des Waschens von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung sowie der Richtlinie 2006/70/EG, die Durchführungsmaßnahmen enthält.
Naturalcorundum verpflichtet sich gemäß dem italienischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche, keine Barzahlungen mit einem Wert von mehr als 999 € zu akzeptieren und in jedem Fall alle Zahlungen 5 Jahre lang im Auge zu behalten.
RISIKOBEWERTUNG
Naturalcorundum verpflichtet sich zur Einführung eines Risikomanagementmodells, das eine konsistente Bewertung seiner Aktivitäten und der seiner Lieferanten ermöglicht.
Jährlich wird im Verwaltungsrat eine Agenda zur Risikobewertung erstellt und ein entsprechendes Verfahren erstellt, das auch Risikomanagementaktivitäten umfasst.
Nachdem wir das Risiko untersucht und dessen Höhe (hoch, mittel, niedrig) bewertet haben, analysieren wir die zu seiner Kontrolle ergriffenen Maßnahmen. Wenn das Risiko und die Eindämmungsmethode akzeptabel sind, fahren wir mit den zuvor angewandten Betriebspraktiken fort.
KORRUPTION
Naturalcorundum verfolgt eine „Null-Toleranz“-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption und illegaler Einflussnahme und setzt im Rahmen seiner Aktivitäten eine Reihe von Maßnahmen um, die darauf abzielen, die oben genannten Straftaten zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen.
- die direkte oder indirekte Zahlung oder Annahme von Bestechungsgeldern oder versteckten Provisionen;
- die Zahlung von „Erleichterungszahlungen“ (gelegentliche Zahlungen in bescheidener Höhe, die darauf abzielen, die Erfüllung bestimmter Handlungen im Rahmen der normalen Erfüllung der eigenen Pflichten sicherzustellen oder zu beschleunigen).
- Generell gilt, dass jede Zahlung an Dritte durch eine faire Leistung und einen fairen Preis gerechtfertigt sein muss, wie mit den oben genannten Dritten vereinbart.
UMWELTSCHUTZ
Naturalcorundum glaubt an nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz und setzt sich daher dafür ein, natürliche Ressourcen zu schützen, Abfall zu reduzieren und Umweltrisiken unter Kontrolle zu halten.
Konkret wird vorgeschlagen:
- sicherer Zugang zu Rohstoffen und Schutz der Artenvielfalt; Rückverfolgbarkeit und Konformität von Rohstoffen und Stoffen;
- Einhaltung guter Umweltpraktiken und Zusammenarbeit mit Lieferanten, um die besten Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten;
- Die interne Praxis sieht vor, dass jeder potenziell gefährliche Stoff einem bestimmten Kriterium und Namen zugeordnet und sorgfältig in den entsprechenden Behältern und durch spezifische ökologische Verfahren entsorgt werden muss.
URSPRUNGSERKLÄRUNGEN UND PRODUKTINFORMATIONEN
Die Wahrhaftigkeit und Treu und Glauben der Ursprungserklärungen sind gewährleistet, da das Unternehmen an die Werte Transparenz und Ethik in der Geschäftstätigkeit glaubt.
Naturalcorundum verpflichtet sich gemäß den Gesetzen des italienischen Verbraucherschutzgesetzes, beim Verkauf und bei der Werbung für seine Produkte oder Dienstleistungen keine falschen Angaben zu machen oder wichtige Informationen wegzulassen.
PRIVATSPHÄRE
Die Geschäftsleitung garantiert in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen die Vertraulichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen und verpflichtet alle Empfänger, diese ausschließlich für Zwecke zu verwenden, die mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Alle von den Empfängern im Zusammenhang mit ihrer Arbeits- und Kooperationsbeziehung erhaltenen Informationen sind Eigentum von Naturalcorundum.
Unter geschützten Informationen versteht man:
− personenbezogene Daten von Empfängern und Dritten. Als „personenbezogene Daten“ gelten alle Informationen, die sich auf eine natürliche oder juristische Person, Körperschaft oder Vereinigung beziehen, die, auch indirekt, durch Bezugnahme auf andere Informationen identifiziert oder identifizierbar ist;
− vertrauliche Informationen. Alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit Naturalcorundum, deren unbefugte oder unfreiwillige Offenlegung Naturalcorundum selbst Schaden zufügen könnte, gelten als „vertrauliche Informationen“. Beispielsweise die Kenntnis eines Projekts, eines Vorschlags, einer Initiative, einer Verhandlung, einer Übereinkunft, einer Verpflichtung, einer Vereinbarung, einer Tatsache oder einer Handlung, auch wenn diese zukünftig oder ungewiss ist und sich auf den Tätigkeitsbereich von Naturalcorundum bezieht ist nicht gemeinfrei.
Naturalcorundum respektiert außerdem die Grundsätze des gleichberechtigten Zugangs und der Transparenz bei der Offenlegung vertraulicher Informationen, in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und ohne die regelmäßige Durchführung der Aktivitäten zu beeinträchtigen.
BEZIEHUNGEN ZU PA UND BEHÖRDEN
Die Beziehungen zu den Behörden und zur öffentlichen Verwaltung müssen auf größtmöglicher Klarheit, Transparenz und Zusammenarbeit basieren, in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und im Einklang mit den höchsten moralischen und professionellen Standards.
Sofern nicht ausdrücklich dazu ermächtigt, dürfen die Empfänger nicht im Namen und im Namen von Naturalcorundum mit den Behörden und der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten.
Im Umgang mit Amtsträgern, Vertretern des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen wahren die autorisierten Empfänger ein Höchstmaß an Korrektheit und Integrität und enthalten sich jeglicher Form von Druck, sei er explizit oder verschleiert, der darauf abzielt, sich oder ihm einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen Naturkorund.
IMPLEMENTIERUNG
SANKTIONSSYSTEM
Das Unternehmen unternimmt über die speziell zu diesem Zweck ernannten Gremien und Funktionen Schritte, um kohärent, unparteiisch und einheitlich Sanktionen zu verhängen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Verstößen gegen diesen Kodex stehen und mit den geltenden Bestimmungen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen im Einklang stehen.
Jegliches Verhalten von Beratern, Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern, die durch ein nicht angestelltes Vertragsverhältnis verbunden sind und in keinem Fall der Leitung oder Aufsicht unterliegen und gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen
In schwerwiegenderen Fällen kann das Vertragsverhältnis sogar gekündigt werden, unbeschadet eines Schadensersatzanspruchs, wenn durch dieses Verhalten dem Unternehmen ein Schaden entsteht.
KOMMUNIKATION DES KODEX
Die Geschäftsführung informiert alle Empfänger über die Bestimmungen und die Anwendung des Kodex und fordert deren Einhaltung.
Insbesondere sieht es vor:
− die Auslegung und Klarstellung der Bestimmungen des Kodex;
− Aktualisierung seiner Bestimmungen entsprechend den von Zeit zu Zeit auftretenden Bedürfnissen.
Um die Wirksamkeit dieses Kodex zu gewährleisten, bereitet Naturalcorundum Informationskanäle vor, über die alle Personen, die Kenntnis von rechtswidrigem Verhalten bei Naturalcorundum erhalten, dies frei, direkt und absolut vertraulich an die Geschäftsführung melden können.
Es ist die Pflicht jedes Empfängers, der Geschäftsleitung jedes Verhalten zu melden, das nicht den Grundsätzen des Kodex entspricht. Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person zu gewährleisten und sie vor Vergeltung, unerlaubter Einflussnahme, Unannehmlichkeiten und Diskriminierung jeglicher Art am Arbeitsplatz zu schützen, weil sie einen Verstoß gegen den Inhalt dieses Kodex gemeldet hat.